Vorteile einer Innungsmitgliedschaft
- Betriebliche Interessenvertretung gegenüber Komunalpolitik, Behörden, Institutionen etc.
- Kostenlose Vertretung bei Arbeitsgerichtsprozessen
- Betriebsberatung zu fachlichen, finanziellen u. ä. Fragen
- Ständige Fachinformationen durch Rundschreiben, Fachzeitschriften etc.
- Teilweise fachliche Einzelarbeitskreise bei den Innungen/Landesverbänden
- Finanzielle Vorteile durch diverse, individuelle Rahmenverträge
- Günstige Versicherungen über das Versorgungswerk
- Fachliche Seminarangebote und Lehrgänge
- Vergünstigte oder gebührenfreie Gesellen- und Zwischenprüfungen
- Vergünstigte oder gebührenfreie Lehrgänge für Lehrlinge
- Teilweise kostenfreie Ausbildungsnachweishefte
- Kostenfreie Bereitstellung von Tarifverträgen, Formularen, Vertragsvordrucken, etc.
- Veröffentlichung des Betriebes auf der Internet-Seite der Kreishandwerkerschaft bzw. der Innung, sowie teilweise der Landesverbände
- Verfolgung und Ahndung der Schwarzarbeit durch einen eigenen Ermittler
- Werbewirksame Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk
- Veröffentlichung freier Lehrstellen in Presse und Internet
- Exklusive und/oder vergünstigte Werbemittel für Innungsmitglieder
- Teilweise vergünstigter Wareneinkauf, Einkauf von Arbeitsmitteln etc.
- Innungsversammlungen und Innungsfahrten in Verbindung mit fachlichen Informationen, Vorträgen etc.
- UFH-Arbeitskreis für mitarbeitende Ehefrauen/Partnerinnen
- Teilweise finanzielle Einsparungen durch Nicht-Veranlagung bei Zusatzversorgungskassen
- Finanzielle Vorteile durch IKK-Mitgliedschaft: U1 und U2-Umlage insgesamt rd. 1,2 % günstiger als bei AOK (bei vergleichbarem Erstattungssatz von 80 %)
- Gebührenfreie Unterstützung oder Vermittlung bei Streitigkeiten mit Lehrlingen

