Aufgaben und Leistungen der Kreishandwerkerschaft
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die Kreishandwerkerschaft folgende Aufgaben kraft Gesetzes und kraft Satzungen zu erfüllen:
- die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirkes wahrzunehmen,
- die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
- Einrichtungen zur Förderung und zur Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Innungen zu schaffen oder zu unterstützen,
- Die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirkes berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen,
- Die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.