Handwerksorganisationen
Die heutige Bedeutung des Handwerks in Wirtschaft und Gesellschaft wäre ohne die Handwerksorganisationen nicht denkbar. Sie bieten eine Fülle an Service- und Beratungsleistungen, von denen nicht nur Betriebe, Handwerker und Auszubildende, sondern die gesamte mittelständische Wirtschaft profitieren.
Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des Handwerks bildet das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung), in dem unter anderem auch die Organisation des Handwerks in Deutschland geregelt ist.
Das Handwerk in Schleswig-Holstein
Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften
Selbständige Handwerksunternehmer der gleichen Branche können sich in einem Bezirk zu einer Handwerksinnung zusammenschließen. Als freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitgebern bieten die Innungen ihren Mitgliedern umfangreiche Angebote und vielfältige Beratungen in betriebswirtschaftlichen, juristischen und fachlichen Fragen.
Innerhalb eines Stadt- oder Landkreises bzw. einer Region bilden die Innungen des Handwerks die Kreishandwerkerschaft.
Aufgabe der Kreishandwerkerschaften ist die Interessenvertretung des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes in ihrem jeweiligen Bezirk.
Die Rechtsaufsicht über die Kreishandwerkerschaften liegt bei der jeweiligen Handwerkskammer, in deren Bezirk die Kreishandwerkerschaft ihren Sitz hat.
Die Kreishandwerkerschaften haben sich auf Bundesebene in der Arbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften in der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossen.
Landesinnungsverbände
In den Fachverbänden oder auch Landesinnungsverbänden werden die Innungen und damit die fachspezifischen Interessen ihrer Mitglieder auf Landesebene vertreten. Gleichzeitig haben die Fach- und Landesinnungsverbände die Funktion von Arbeitgeberorganisationen, d. h. sie führen Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften.
Die Landesinnungsverbände eines Handwerks haben sich auf Bundesebene in Bundesinnungsverbänden oder Zentralfachverbänden zusammengeschlossen.
Vereinigung der Fachverbände und Kreishandwerkerschaften
In Schleswig-Holstein bilden derzeit 23 Fachverbände und Landesinnungen, sowie zwölf Kreishandwerkerschaften den Verband Handwerk Schleswig-Holstein e. V. – Vereinigung der Fachverbände und Kreishandwerkerschaften.
Die Aufgaben von Handwerk Schleswig-Holstein e.V. bestehen in der Wahrnehmung der wirtschafts- und handwerkspolitischen Interessen des selbständigen Handwerks in Schleswig-Holstein. Dazu gehören die Unterstützung der Mitglieder bei deren wirtschafts- und sozialpolitischen Aufgaben, die Förderung der Zusammenarbeit von Mitgliedern und anderen Wirtschaftsgruppen sowie das Vortragen der handwerkspolitischen Forderungen und Anregungen der Mitglieder gegenüber den zuständigen staatlichen oder nichtstaatlichen Stellen. Als Dachverband bündelt Handwerk Schleswig-Holstein e.V. die Interessen der Handwerksunternehmen und ist Sprachrohr gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.
Handwerkskammern
Während es sich bei den Innungen und Kreishandwerkerschaften um regionale Zusammenschlüsse von selbständigen Handwerksunternehmern handelt, sind in den Handwerkskammern neben den Betrieben auch alle im Handwerk Tätigen vertreten.
Aufgabe der Handwerkskammern ist es, die Interessen des Gesamthandwerks wahrzunehmen und die Belange des Handwerks im Zuge der Selbstverwaltung selbst zu regeln.
Das Handwerk in Deutschland
Im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit Sitz in Berlin sind die 53 Handwerkskammern, die 36 Zentralverbände und andere wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen des Handwerks in Deutschland zusammengeschlossen. Der ZDH vertritt die Gesamtinteressen des Handwerks gegenüber Bundestag, Bundesregierung und allen zentralen Behörden, der Europäischen Union und anderen internationalen Organisationen.