Vorteile einer Innungsmitgliedschaft

  • Betriebliche Interessenvertretung gegenüber Komunalpolitik, Behörden, Institutionen etc.
  • Kostenlose Vertretung bei Arbeitsgerichtsprozessen
  • Betriebsberatung zu fachlichen, finanziellen u. ä. Fragen
  • Ständige Fachinformationen durch Rundschreiben, Fachzeitschriften etc.
  • Teilweise fachliche Einzelarbeitskreise bei den Innungen/Landesverbänden
  • Finanzielle Vorteile durch diverse, individuelle Rahmenverträge
  • Günstige Versicherungen über das Versorgungswerk
  • Fachliche Seminarangebote und Lehrgänge
  • Vergünstigte oder gebührenfreie Gesellen- und Zwischenprüfungen
  • Vergünstigte oder gebührenfreie Lehrgänge für Lehrlinge
  • Teilweise kostenfreie Ausbildungsnachweishefte
  • Kostenfreie Bereitstellung von Tarifverträgen, Formularen, Vertragsvordrucken, etc.
  • Veröffentlichung des Betriebes auf der Internet-Seite der Kreishandwerkerschaft bzw. der Innung, sowie teilweise der Landesverbände
  • Verfolgung und Ahndung der Schwarzarbeit durch einen eigenen Ermittler
  • Werbewirksame Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk
  • Veröffentlichung freier Lehrstellen in Presse und Internet
  • Exklusive und/oder vergünstigte Werbemittel für Innungsmitglieder
  • Teilweise vergünstigter Wareneinkauf, Einkauf von Arbeitsmitteln etc.
  • Innungsversammlungen und Innungsfahrten in Verbindung mit fachlichen Informationen, Vorträgen etc.
  • UFH-Arbeitskreis für mitarbeitende Ehefrauen/Partnerinnen
  • Teilweise finanzielle Einsparungen durch Nicht-Veranlagung bei Zusatzversorgungskassen
  • Finanzielle Vorteile durch IKK-Mitgliedschaft: U1 und U2-Umlage insgesamt rd. 1,2 %  günstiger als bei AOK (bei vergleichbarem Erstattungssatz von 80 %)
  • Gebührenfreie Unterstützung oder Vermittlung bei Streitigkeiten mit Lehrlingen