Vorteile einer Innungsmitgliedschaft
- Betriebliche
Interessenvertretung gegenüber Komunalpolitik, Behörden, Institutionen etc.
- Kostenlose
Vertretung bei Arbeitsgerichtsprozessen
- Betriebsberatung
zu fachlichen, finanziellen u. ä. Fragen
- Ständige
Fachinformationen durch Rundschreiben, Fachzeitschriften etc.
- Teilweise
fachliche Einzelarbeitskreise bei den Innungen/Landesverbänden
- Finanzielle
Vorteile durch diverse, individuelle Rahmenverträge
- Günstige
Versicherungen über das Versorgungswerk
- Fachliche
Seminarangebote und Lehrgänge
- Vergünstigte
oder gebührenfreie Gesellen- und Zwischenprüfungen
- Vergünstigte
oder gebührenfreie Lehrgänge für Lehrlinge
- Teilweise
kostenfreie Ausbildungsnachweishefte
- Kostenfreie
Bereitstellung von Tarifverträgen, Formularen, Vertragsvordrucken, etc.
- Veröffentlichung
des Betriebes auf der Internet-Seite der Kreishandwerkerschaft bzw. der Innung,
sowie teilweise der Landesverbände
- Verfolgung
und Ahndung der Schwarzarbeit durch einen eigenen Ermittler
- Werbewirksame
Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk
- Veröffentlichung
freier Lehrstellen in Presse und Internet
- Exklusive
und/oder vergünstigte Werbemittel für Innungsmitglieder
- Teilweise
vergünstigter Wareneinkauf, Einkauf von Arbeitsmitteln etc.
- Innungsversammlungen
und Innungsfahrten in Verbindung mit fachlichen Informationen, Vorträgen etc.
- UFH-Arbeitskreis
für mitarbeitende Ehefrauen/Partnerinnen
- Teilweise
finanzielle Einsparungen durch Nicht-Veranlagung bei Zusatzversorgungskassen
- Finanzielle
Vorteile durch IKK-Mitgliedschaft: U1 und U2-Umlage insgesamt rd. 1,2 % günstiger als bei AOK (bei vergleichbarem Erstattungssatz von
80 %)
- Gebührenfreie
Unterstützung oder Vermittlung bei Streitigkeiten mit Lehrlingen