Leistungen
Die Kreishandwerkerschaft als geschäftsführende Stelle der Handwerksinnungen bietet allen Innungsmitgliedern:
- Arbeitsrecht
Beratung in allen tarifrechtlichen Fragen. Interessenvertretung gegenüber einzelnen Arbeitnehmern und dem Betriebsrat. - Sozialrecht
Beratung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherungen und in Fragen des Handwerkerversicherungsgesetzes. - Gewerberecht
Beratung bei Betriebsgründungen, -erweiterungen, -übertragungen, Eintragung in die Handwerksrolle und in das Handelsregister, Beratung in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des sonstigen Gewerberechts, Bekämpfung der Schwarzarbeit. - Betriebsberatung
Vermittlung kostenloser Betriebsberatung in allen Fragen der Finanzierung durch den Betriebsberater der Handwerkskammer. - Gutachten
Vermittlung von Gutachten durch die von der Handwerkskammer vereidigte Sachverständigen. - Ausbildungs- und Prüfungswesen
Beratung und Information in allen Ausbildungsfragen, Organisation der überbetrieblichen Ausbildung. Eigene Lehrwerkstätten. Geschäftsführung der Gesellen- und Zwischenprüfungsausschüsse sowie des Ausschusses für Lehrlingsstreitigkeiten. Vermittlung in Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden. - Gewerbeförderung
Beratung und Interessenvertretung in allen Fragen des öffentlichen Auftragswesens, des Baupreisrechts, Fragen der VOB und des speziellen Baurechts. Beratung von Vergabestellen. Durchführung von Schulungsmaßnahmen, Studienfahrten und Ausstellungen für alle Handwerksberufe. Beantragung der Befreiung, der Zurückstellung und Unabkömmlichkeit vom Wehrdienst und Erstellung entsprechender Gutachten. - Information
Schnelle Information durch ständigen Rundschreibdienst. Intensive Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in der örtlichen und in der Fachpresse. - Berufsständische Versicherungen
Die Zusammenarbeit mit berufsständischen Versicherern bietet günstige Bedingungen für den Abschluss von Versicherungen gegen betriebliche und private Risiken.
Neben diesen vielseitigen Angebot an speziellen Diensten nimmt die Kreishandwerkerschaft die Interessen des Handwerks gegenüber allen öffentlichen Dienststellen und Behörden wahr.